Förderung von LED-Beleuchtung in Deutschland

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Außen- und Straßenbeleuchtung. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Wichtige Eckdaten: 

  • Förderung durch das BMWK
  • Förderregion: bundesweit 
  • gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Programmlaufzeit/ Einreichungsfristen 01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

LED-Birne wird hochgehaltenLED-Birne wird hochgehalten
Ein Hoch auf die LED (AdobeStock/New Africa)

Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Das BMWK versucht mit seinen unterschiedlichen Förderprogrammen den CO2-Ausstoß und Energieverbrauch in Deutschland zu verringern. Mit der so genannten Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Dabei hilft auch ein Wechsel zu effizienter LED-Beleuchtung. Mit dieser lassen sich im Schnitt 70 % Stromkosten einsparen (im Vergleich zu konventioneller Beleuchtung). 

Bundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Was wird gefördert?

  • das komplette Leuchtensystem (dazu gehören Leuchten, Leuchtmittel, Reflektoren/Optik und Abdeckungen
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Komponenten plus das erforderliche Installationsmaterial
  • die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Komponenten

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • gesamte Liste ansehen

Förderung von zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung

Was wird gefördert?

  • die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • der Leuchtenkopf – bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie dem Leuchtmittel selbst, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Komponenten
  • die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Komponenten,
  • die Durchführung einer photometrischen Messung

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • gesamte Liste ansehen

Weitere Informationen zu den Förderungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Der Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Finanzschwache Kommunen/ Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
  • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. 
  • Förderanträge können jederzeit gestellt werden.

Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.

Förderung der KfW für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude

Auch über die KfW können Sie Förderungen für energiesparende Maßnahmen beantragen. Dazu zählen der Neubau oder die Sanierung eines Gewerbegebäudes. Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören auch der Austausch und die Optimierung der Beleuchtung. Jedes Unternehmen, Privatpersonen, und auch Freiberufler können sich fördern lassen. Bei der KfW gibt es einen Kredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins und maximal 25 % Tilgungszuschuss. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern helfen auch dem Klima. Unterstützt wird das Energieeffizienzprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hinweis: Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes  fallen.

Wenn Sie mehr über die Förderung der KfW erfahren möchten, können Sie im Merkblatt alle wichtigen Details nachlesen. Auch auf der KfW-Homepage erhalten Sie weitere Informationen und Dokumente zu den technischen Mindestanforderungen.

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