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Förderung von LED-Beleuchtung in Deutschland

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Wichtige Eckdaten: 

  • Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030

LED-Birne wird hochgehaltenLED-Birne wird hochgehalten
Ein Hoch auf die LED (AdobeStock/New Africa)

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Was wird gefördert?

  • Der Austausch von Innenbeleuchtung inklusive Umfeldmaßnahmen, z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung (Lampen für den Einbau in Bestands-leuchten sind nicht förderfähig)
  • Steuerungen z.B. für Tageslicht und/oder Präsenz inkl. aller Komponenten
  • Komponenten für ein Energiemanagementsystem einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister (Contracting)
  • Sonstige juristische Personen

Wie wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030
  • Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 15% und für Baubegleitung 50%
  • Bei Erstellung eines iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5%
  • Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein und beheizt werden
  • Die geförderte Anlage ist mindestens 10 Jahre zu nutzen
  • Es ist ein Effizienzexperte (> Expertenliste) einzubinden
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (netto) Einhaltung der technischen Mindestanforderungen d.h. die Systemlichtausbeute beträgt
    mindestens:
    - 140 Lm je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    - 120 Lm je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen
  • Der Lichtstromerhalt für LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen

Weitere Informationen zur Antragsstellung

  • Vor Vorhabenbeginn (aber erst nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags) durch einen Energieeffizienzexperten
  • Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid 36 Monate
  • Der Energieeffizienzexperte ist unabhängig zu beauftragen
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden

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Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.

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So könnte Ihre Lichtplanung aussehen (Quelle: BeleuchtungDirekt)

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