Förderung von LED-Beleuchtung in Deutschland
Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Denn durch die "Light Emitting Diodes" kann ein Großteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.
Wichtige Eckdaten:
- Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude
- gilt für Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außen- und Straßenbeleuchtung
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Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030


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Was wird gefördert?
- Der Austausch von Innenbeleuchtung inklusive Umfeldmaßnahmen, z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Deinstallation und Entsorgung (Lampen für den Einbau in Bestands-leuchten sind nicht förderfähig)
- Steuerungen z.B. für Tageslicht und/oder Präsenz inkl. aller Komponenten
- Komponenten für ein Energiemanagementsystem einschließlich Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
- Fachplanung- und Baubegleitung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen (ohne Bundesbeteiligungen)
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Energiedienstleister (Contracting)
- Sonstige juristische Personen
Wie wird gefördert?
- Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2030
- Der Fördersatz beträgt für Einzelmaßnahmen 15% und für Baubegleitung 50%
- Bei Erstellung eines iSFP erhöht sich der Zuschuss um 5%
- Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein und beheizt werden
- Die geförderte Anlage ist mindestens 10 Jahre zu nutzen
- Es ist ein Effizienzexperte (> Expertenliste) einzubinden
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro (netto) Einhaltung der technischen Mindestanforderungen d.h. die Systemlichtausbeute beträgt
mindestens:
- 140 Lm je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
- 120 Lm je Watt bei allen anderen LED-Beleuchtungssystemen - Der Lichtstromerhalt für LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen
Weitere Informationen zur Antragsstellung
- Vor Vorhabenbeginn (aber erst nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags) durch einen Energieeffizienzexperten
- Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid 36 Monate
- Der Energieeffizienzexperte ist unabhängig zu beauftragen
- Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden
Unsere Produktempfehlungen für hocheffiziente Beleuchtung
Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.


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